Wahlarzt

Unter einer Wahlarztordination versteht man eine Ordination, die keinen Kassenvertrag besitzt. Dies bedeutet, dass die vom Arzt getätigte Leistung zunächst vom Patienten bezahlt werden muss. Der Patient erhält eine Honorarnote, die er bei seiner Versicherung einreichen kann. Ein Teil des Betrages wird von der Versicherung an den Patienten rückvergütet. Die genaue Höhe der Rückvergütung ist von der jeweiligen Sozialversicherung abhängig und beträgt ca. 80% des Kassenhonorars (=der Betrag, den ein Kassenarzt für diese Leistung erhalten würde). Die Honorarnote eines Wahlarztes ist in den meisten Fällen jedoch höher, um die Wirtschaftlichkeit der Ordination zu gewährleisten.

Wahlarztordinationen bieten im Gegenzug vielerlei Vorzüge für den Patienten:

Der Zeitfaktor:

Das Ambiente:
Die oben genannten Faktoren führen dazu, dass in Wahlarztordinationen ein sehr ruhiges Ambiente herrscht. Es gibt weder überfüllte Wartebereiche noch einen gestressten Arzt und überarbeitetes Personal.

Individuellere Betreuung:
Aufgrund der Tatsache, dass ein Wahlarzt in der glücklichen Lage ist, sich viel mehr Zeit für seine Patienten nehmen zu können, ist eine individuellere Betreuung gewährleistet. Es kann somit besser auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten eingegangen werden. Dieses Plus an Zeit und die individuellere Betreuung bedeuten vor allem aber auch eine Steigerung der Behandlungsqualität.

Resümierend möchte ich Ihnen raten: Probieren Sie’s und merken den Unterschied!